Ansonsten gilt für Erwachsene
Coronaschutzverordnung |
Der Nachweis durch einen in der Verordnung genannten "Vor-Ort-Test" wird bei Blau-Weiß Aasee nicht akzeptiert.
Die 2G+-Regel einschließlich des Wegfalls der Testpflicht für Geboosterte wurde auch für die Gastronomie beschlossen und gilt somit auch für den Besuch unseres Bistro54.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von den Beschränkungen ausgenommen. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind ebenfalls ausgenommen; hier bleibt die Testpflicht bestehen.
Die Kontrolle des Immunisierungs-Status erfolgt bei allen Sportangeboten durch die Trainerin bzw. den Übungsleiter bzw. durch von diesen Beauftragte. Grundsätzlich sind die entsprechenden Immunisierungs- und Identitätsnachweise immer mitzuführen. Das gilt auch für Aktive, deren Status bereits festgestellt wurde.
Eine Covid19-Impfung ist bspw. in der Impfstelle der Stadt Münster (Anmeldung) im Jovel (Albersloher Weg) ohne nennenswerte Wartezeit für alle Berechtigten möglich.
Jens Nagl, 11.01.2022 17:18 Uhr