Sporttreiben in Zeiten von Corona - Erleichterungen für Geboosterte ab dem 13. Januar
Ab Donnerstag, dem 13. Januar 2022, entfällt bei Blau-Weiß Aasee gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW u.a. für das Sporttreiben in Innenräumen und Schwimmbädern die zusätzliche Testpflicht für Personen, die neben der vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung ("Booster") verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Ansonsten gilt für Erwachsene

Coronaschutzverordnung
des Landes NRW - § 4 (3): "[...] Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder zu einer der in § 2 Absatz 9 genannten weiteren Personengruppen gehören. [...]"

§ 2 (9): "Über eine wirksame Auffrischungsimpfung [...] verfügt eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem [der] in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe nach der unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Übersicht des Paul-Ehrlich-Instituts erhalten
hat. [...]"

und Jugendliche ab 16 Jahren weiterhin die 2G-Regel für den Außensport und die 2G+-Regel für das Sportreiben in Innenräumen. Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) können also mit dem Nachweis eines zusätzlichen negativen Bürgertests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, am Vereinssport teilnehmen.
Der Nachweis
durch einen in der Verordnung genannten "Vor-Ort-Test" wird bei Blau-Weiß Aasee nicht akzeptiert.


Die 2G+-Regel einschließlich des Wegfalls der Testpflicht für Geboosterte wurde auch für die Gastronomie beschlossen und gilt somit auch für den Besuch unseres Bistro54.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von den Beschränkungen ausgenommen. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind ebenfalls ausgenommen; hier bleibt die Testpflicht bestehen.

Die Kontrolle des Immunisierungs-Status erfolgt bei allen Sportangeboten durch die Trainerin bzw. den Übungsleiter bzw. durch von diesen Beauftragte. Grundsätzlich sind die entsprechenden Immunisierungs- und Identitätsnachweise immer mitzuführen. Das gilt auch für Aktive, deren Status bereits festgestellt wurde.

Eine Covid19-Impfung ist bspw. in der Impfstelle der Stadt Münster (Anmeldung) im Jovel (Albersloher Weg) ohne nennenswerte Wartezeit für alle Berechtigten möglich.
Jens Nagl, 11.01.2022 17:18 Uhr