Münster-Pass bei Blau-Weiß Aasee – Beitragsermäßigung für Mitglieder
Auf Beschluss des Rates vom 7. Juli hat die Stadt Münster zum 1. September 2010 den Münster-Pass eingeführt. Alle Münsteraner, die vom Sozialamt oder von der Arbeitsgemeinschaft Münster Leistungen zum laufenden Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Münster-Pass unaufgefordert zugesandt oder ausgehändigt und können mit ihm verschiedene Vergünstigungen städtischer oder stadtnaher Einrichtungen und privater Anbieter in Anspruch nehmen. So gibt es Ermäßigungen bei den Busfahrkarten der Stadtwerke, den Städtischen Bühnen, im Stadtmuseum, bei der Volkshochschule und im Allwettterzoo, im Cineplex und Schlosstheater.
Einen „Sozialbeitrag“ gibt es bei Blau-Weiß Aasee seit vielen Jahren. Daran ändert sich nichts. Die Einführung des Münster-Passes erleichtert den Mitgliedern und dem Verein jedoch nun das „Zugangsverfahren“: Musste seit der Abschaffung des ehemaligen Münster-Passes im Jahre 2002 die Ermäßigung zuletzt schriftlich beantragt werden, so genügt nun die Vorlage des Passes in der Aasee-Geschäftsstelle.
 
Die Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages um 50 Prozent gilt für die Grundbeiträge von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen sowie für den Familienbeitrag. Sie gilt ebenso für die Spartenmit-gliedschaft G (Gesundheitssport), nicht jedoch für das Fitness-Studio (S). Die Ermäßigung durch den Münster-Pass ist nicht mit der Pauschalermäßigung für Azubis, Studierende, etc. zu verknüpfen.
 
Zusammengefasst: Um in den Genuss der Beitragsermäßigung zu kommen, ist es lediglich notwendig, den Münster-Pass in der Geschäftsstelle vorzulegen. Die Ermäßigung gilt dann für die Dauer von einem Jahr und kann natürlich entsprechend
verlängert werden. Sie wird nicht rückwirkend gewährt.
Jens Nagl, 14.09.2010 16:50 Uhr