der Sportpark Blau-Weiß Aasee bleibt weiterhin für jegliche öffentliche Nutzung geschlossen. Das hat der geschäftsführende Vereinsvorstand nach Beurteilung der städtischen Regelungen und der örtlichen Gegebenheiten bekräftigt. Das Vereinstraining kann in Verantwortung der Abteilungsleitungen unter den behördlichen Vorgaben zum Infektionsschutz wieder stattfinden.
Wenngleich laut CoronaSchVO (§9) „unter freiem Himmel der Sport 1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder aus-schließlich mit Personen des eigenen Hausstandes, 2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie 3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonenl“ ab dem 8. März 2021 wieder erlaubt ist, bleibt der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen grundsätzlich weiterhin unzulässig.
Gemäß dem Überlassungsvertrag mit der Stadt Münster übt Blau-Weiß Aasee auf der Sportaußenanlage Bonhoefferstraße nicht nur das Hausrecht aus, sondern ist in der aktuellen Corona-Lage auch dazu verpflichtet, den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Hierzu präzisiert die Stadt Münster: „In der Praxis kann das bedeuten, dass bei überlassenen Sportanlagen der zuständige Verein die Sportanlage (temporär) verschließen muss, sofern er die Einhaltung der Vorgaben nicht sicherstellen kann.“
Diese Praxis hat gezeigt, dass auf der - nicht abschließbaren - Sportanlage eklatant gegen Bestimmungen verstoßen wird. Der Verein jedoch möchte in der COVID-19-Pandemie durch verantwortungsvolles Handeln dazu beitragen, die Infektionsdynamik zu verringern und so den uneingeschränkten Sportbetrieb sobald wie möglich wieder zu ermöglichen.
Wir bitten dafür um Ihr und Euer Verständnis
Hugo Domin, 1. Vors.