Sport in Zeiten von Corona: Pflicht zum Negativtestnachweis entfällt
Erfreulich: Aufgrund der rückläufigen SARS-CoV-2-Neuinfektionen in ganz Nordrhein-Westfalen kann ab sofort bei der Sportausübung auf die Negativtestnachweise verzichtet werden. Näheres regelt weiterhin die aktuelle CoronaSchVO des Landes NRW.
Für unser Fitness-Studio und die Kurse im Gesundheitssport und Schwimmen ist die Anmeldung über unsere online-Kursanmeldung möglich.

Auch der Besuch des Bistro54 ist nun wieder ohne Negativtestnachweis möglich.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht auf den Verkehrswegen im Multifunktionshaus sowie die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit mittels Check-in per luca App oder über den Eintrag in eine Liste.

Jens Nagl, 11.06.2021 08:06 Uhr