Sport in Zeiten von Corona - 3G-Regel gilt ab Freitag

Mit der ab diesem Freitag (20.08.) in NRW gültigen CoronaSchVO gilt auch bei Blau-Weiß Aasee die “3G-Regel” für alle Sportveranstaltungen in Innenräumen und “unter Nutzung von Innenräumen” sowie für unsere Innen-Gastronomie im Bistro54. Für die Trainings- oder Kursteilnahme ist also der Nachweis eines negativen Corona-Tests bzw. der Immunisierung durch Impfung oder Genesung erforderlich. Da dies durch den Verein sicherzustellen ist, haltet die entsprechenden Nachweise bitte für unsere Trainer:innen und Kursleiter:innen bereit.

Vielen Dank!

§2 (8) der CoronaSchVO präzisiert hier noch einmal: "Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1). Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt."

Also weiterhin viel Spaß beim Sporttreiben!

Für unser Fitness-Studio sowie die Kurse im Gesundheitssport und Schwimmen ist die Anmeldung über unsere online-Kursanmeldung möglich.
Jens Nagl, 18.08.2021 18:29 Uhr