Vereinssport nur unter 2G-Regeln möglich - neue Coronaschutzverordnung in Kraft
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW führt die 2G-Regel nun auch im Vereinssport flächendeckend ein.

Was bedeutet das für die Angebote von Blau-Weiß Aasee? Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren [geändert zum 04.12.2021], die nicht geimpft oder genesen sind, können ab Mittwoch, 24. November 2021, nicht

Coronaschutzverordnung
des Landes NRW - §4 (2):
Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen [...] nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden: [...] 3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum […]."

mehr an den Sportangeboten teilnehmen. Das gilt für den Indoor- (z.B. Volleyball) sowie für den Outdoor-Sport (z.B. Fußball).

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind von den 2G-Beschränkungen ausgenommen. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind ebenfalls ausgenommen; hier bleibt die Testpflicht bestehen.

Die 2G-Regel gilt auch für das gastronomische Angebot unseres Bistro54.

Die Kontrolle des 2G-Status erfolgt bei allen Sportangeboten durch die Trainerin bzw. den Übungsleiter bzw. durch von diesen Beauftragte. Grundsätzlich sind die entsprechenden Immunisierungs- und Identitätsnachweise immer mitzuführen. Das gilt auch für Aktive, deren Status bereits festgestellt wurde.

Eine Covid19-Impfung ist bspw. in der Impfstelle der Stadt Münster (Anmeldung) im Jovel (Albersloher Weg) ohne nennenswerte Wartezeit für alle Berechtigten möglich.
Jens Nagl, 23.11.2021 17:33 Uhr