Was bedeutet das für die Angebote von Blau-Weiß Aasee? Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren [geändert zum 04.12.2021], die nicht geimpft oder genesen sind, können ab Mittwoch, 24. November 2021, nicht
Coronaschutzverordnung |
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind von den 2G-Beschränkungen ausgenommen. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind ebenfalls ausgenommen; hier bleibt die Testpflicht bestehen.
Die 2G-Regel gilt auch für das gastronomische Angebot unseres Bistro54.
Die Kontrolle des 2G-Status erfolgt bei allen Sportangeboten durch die Trainerin bzw. den Übungsleiter bzw. durch von diesen Beauftragte. Grundsätzlich sind die entsprechenden Immunisierungs- und Identitätsnachweise immer mitzuführen. Das gilt auch für Aktive, deren Status bereits festgestellt wurde.
Eine Covid19-Impfung ist bspw. in der Impfstelle der Stadt Münster (Anmeldung) im Jovel (Albersloher Weg) ohne nennenswerte Wartezeit für alle Berechtigten möglich.
Jens Nagl, 23.11.2021 17:33 Uhr