Coronaschutzverordnung |
Diese Lockerung der Nachweispflichten erlaubt die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die ab dem 4. März 2022 gilt. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fallen die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2Gplus) komplett weg.
Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen des Multifunktionshauses und der kommunalen Turn- und Sporthallen bleiben bestehen. Als Testnachweis genügt die Bescheinigung eines negativen Bürgertests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Nachweis durch eine in der Verordnung genannte "Vor-Ort-Testung" wird bei Blau-Weiß Aasee nicht akzeptiert.
Die 3G-Regel wurde auch für die Gastronomie beschlossen und gilt somit auch für den Besuch unseres Bistro54.
Die Kontrolle des Immunisierungs-Status erfolgt bei allen Sportangeboten durch die Trainerin bzw. den Übungsleiter bzw. durch von diesen Beauftragte. Grundsätzlich sind die entsprechenden Immunisierungs- und Identitätsnachweise immer mitzuführen. Das gilt auch für Aktive, deren Status bereits festgestellt wurde.
Eine Covid19-Impfung ist bspw. in der Impfstelle der Stadt Münster (Anmeldung) im Jovel (Albersloher Weg) ohne nennenswerte Wartezeit für alle Berechtigten möglich.
Jens Nagl, 03.03.2022 21:48 Uhr