Konzept gegen Pflichtschiedsrichtermangel


Am 07.11.2018 hat der Vorstand der Volleyballabteilung mehrheitlich dieses Konzept gegen Pflichtschiedsrichtermangel beschlossen. Gültig ab Saison 2018/2019.


a) Alle Spieler zwischen 12 und 14 Jahren (Geburtstag im Kalenderjahr) sollen einen Jugend-Schiedsrichterlehrgang besuchen. Deren Trainer haben motivierend auf die Spieler einzuwirken und vor Lehrgangsbeginn mit den Spielern den Jugendfragebogen zu besprechen.

b) Alle Spieler zwischen 15 und 18 Jahren (Geburtstag im Kalenderjahr) sollen einen D-Schiedsrichterlehrgang besuchen.

c) Landesliga
Min. fünf Spieler jeder Landesliga-Mannschaft müssen am letzten Spieltag (ggf. Relegation) im Besitz einer gültigen D-Lizenz mit C-Ausbildung oder höher sein. Erfüllt eine Mannschaft diese Vorgabe nicht, wird ihr der Aufstieg in eine höhere Liga verweigert. Sie darf ausnahmsweise aufsteigen, sofern mindestens ein Spieler dieser Mannschaft während der aktuellen Saison als Pflichtschiedsrichter für eine BWA-Mannschaft die geforderte Mindestanzahl an Einsätzen im ZSRE geleistet hat.

d) Verbandsliga
Min. fünf Spieler jeder Verbandsliga-Mannschaft müssen am letzten Spieltag (ggf. Relegation) im Besitz einer gültigen C-Lizenz oder höher sein. Erfüllt eine Mannschaft diese Vorgabe nicht, werden ihr bei Klassenerhalt in der kommenden Saison die Kosten für die Schiedsrichter bei Heimspielen nicht erstattet. Ausnahme: mindestens ein Spieler dieser Mannschaft hat während der aktuellen Saison als Pflichtschiedsrichter für eine BWA-Mannschaft die geforderte Mindestanzahl an Einsätzen im ZSRE geleistet.

e) Oberliga und höher
Mannschaften ab der Oberliga und höher sorgen selbständig für die Erfüllung ihres Pflichtschiedsrichterbedarfes. Es ist den Mannschaften untersagt, Schiedsrichter von anderen Vereinen abzuwerben. Viel mehr sollte das eigene Potential genutzt werden. Sei es selbst als Pflichtschiedsrichter tätig zu werden oder Schiedsrichter aus anderen BWA-Mannschaften dazu zu motivieren. Sollte die Mannschaft die Vorgaben des WVV in puncto Pflichtschiedsrichter nicht erfüllen, muss sie für Strafe des WVV ohne Unterstüzung des Vereins selbst begleichen.


Die personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf Personen aller Geschlechter.